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Radfahren & Sicherheit
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Radfahren & Sicherheit

Radfahren ist in Holland ein normales Transportmittel und nicht etwa nur für Kinder oder Radsportfanatiker. Aus diesem Grund ist die niederländische Radsportgemeinschaft sehr vielfältig. Kinder auf ihrem ersten Fahrrad, Kinder, die zur Schule fahren, Menschen, die zur Arbeit pendeln, Paare im Urlaub, Freizeit Sonntagsradfahrer - und alle teilen das gleiche Netz von Routen und Radwegen. Die hohe Nutzung von Fahrrädern hat dazu geführt, dass ausgewiesene Radwege, Reparaturwerkstätten und gesicherte Parkplätze in großem Umfang zur Verfügung stehen. Sie werden auch überrascht sein, wie sehr Radfahrer den Autofahrern überlegen sind.
 

Verkehrsregeln

Im niederländischen Verkehrsrecht sind Radfahrer eine wichtige Kategorie und haben bestimmte Vorteile gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Es gibt einige spezielle Vorschriften, die sich von denen für den Autoverkehr hier in Holland unterscheiden und möglicherweise ganz anders als in anderen Ländern sind. Die Vorfahrtsregeln unterscheiden nicht zwischen 'langsamem Verkehr' (Fahrräder, Mopeds usw.) und 'schnellem Verkehr' (Motorräder und Autos usw.).
Ihre Tulip Cycling-Informationen vor der Tour und Ihr Mieterleitfaden enthalten einen Absatz über die niederländischen Verkehrsregeln.
 

Zugang zu Straßen

    Radwege sind durch blaue kreisförmige oder rechteckige Schilder gekennzeichnet: eins mit einem weißen Fahrradsymbol, das andere mit 'fietspad'.
 
Bike sign Holland  Bike regulations the Netherlands  Relax bike tour in Holland
 
    Straßen, die das Radfahren verbieten, sind durch andere Schilder gekennzeichnet. Wenn jedoch auf einer Hauptstraße ein Radweg verläuft, darf der Radfahrer nur den Radweg benutzen, obwohl dies möglicherweise nicht explizit angegeben ist.
 
Bike regulations the Netherlands  Bike signatures Holland
 

Seite an Seite

    Offiziell dürfen Sie zu zweit nebeneinander fahren, natürlich vorausgesetzt, dass ausreichend Platz dafür vorhanden ist und Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Radfahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist dahingegen nicht gestattet.


Vorfahrt

    Relativ wenige Kreuzungen verfügen über Schilder, bei denen eine explizite Vorfahrt angewiesen wird. In der Regel werden zum Anzeigen der Vorfahrt aber Straßenmarkierungen (weiße Dreiecke) verwendet und keine Verkehrsschilder.


Head of way for bikes in the Netherlands   Cycling first in Holland

  • An einer Kreuzung mit gleicher Prioritätenlage hat der gesamte Verkehr von rechts Vorfahrt.
  • Verkehr, der von einer Hauptstraße abbiegt, muss dem Verkehr weichen, der auf dieser Straße weitergeht. Das bedeutet auch, dass rechts abbiegende Autos den geradeaus fahrenden Fahrrädern Vorrang einräumen müssen.
  • Der Verkehr von Ausfahrten oder nicht klassifizierten Straßen muss dem Verkehr auf der Hauptstraße weichen. Dies gilt auch dort, wo ein Radweg endet oder eine andere Straße kreuzt.
  • Die Vorfahrtsituation in Kreisverkehren ist unterschiedlich. Bei einigen Kreisverkehren entspricht die Priorität der allgemeinen Regel (d.h. der von rechts kommende Verkehr hat Priorität), während bei anderen der Verkehr, der sich dem Kreisverkehr nähert, dem bereits vorhandenen Verkehr nachgeben muss.


Im Dunkeln fahren

      Laut Gesetz sollte das Licht Ihres Fahrrads im Dunkeln eingeschaltet sein und außerdem mit Reflektoren ausgestattet sein. Angewiesen sind: ein weißes Licht vorne und ein rotes Rücklicht hinten, sowie ein roter Reflektor. Reflektierende Pedale und Seitenreflexionen an beiden Rädern oder Reifen sollten ebenfalls angebracht werden. Alle Tulip Cycling Fahrräder erfüllen diese Anforderungen.


 

Helme

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung auf dem Fahrrad einen Helm zu tragen. Sie werden nur bei organisierten Rennwettbewerben benötigt. Beim täglichen Radfahren tragen die Niederländer selten Helme, da die meisten Menschen in einem Tempo fahren, in dem dies nicht für notwendig gehalten wird. Es besteht die weit verbreitete Erwartung, dass Helme sportlich aussehende Kleidung begleiten und daher nicht auf normalen Radtouren verwendet werden.
Obwohl es für manche Niederländer etwas ungewöhnlich ist Menschen beim Radfahren mit einem Helm zu sehen, ist damit nie eine Straftat gemeint. Wenn Sie es gewohnt sind, einen Helm zu tragen oder sich ohne einen unwohl fühlen, zögern Sie nicht, einen zu tragen.
 

Fahrraddiebstahl

Im Allgemeinen muss man in Holland nicht wegen Fahrraddiebstahls nervös werden. Wie überall auf der Welt sollte aber natürlich etwas Vorsicht gewährt sein um das Risiko eines Fahrraddiebstahles zu verringern. Das Risiko ist in den größeren Städten (insbesondere Amsterdam) am höchsten. Außerhalb der größeren städtischen Gebiete, ist die Situation viel entspannter. Ihr Tulip Cycling-Leihrad ist mit einem soliden, am Rahmen montierten Schloss ausgestattet. Für jede Gruppe stellen wir immer ein oder mehrere zusätzliche Kabelschlösser zur Verfügung. Bitte beachten Sie unseren Rat: Wenn Sie nicht mit dem Fahrrad fahren, schließen Sie es ab! Eine andere Möglichkeit wäre Ihr Fahrrad auf einem sicheren Fahrradabstellplatz abzustellen. Diese finden Sie normalerweise an den größeren Bahnhöfen und häufig in der Nähe wichtiger Einkaufsviertel. Sie können Ihre Leihausrüstung gegen Beschädigung und Diebstahl versichern. Sehen Sie sich die Versicherungsbedingungen an.
Zahlungspolitik
  • Wir akzeptieren alle Währungen.
  • Zahlungen sind möglich:
      - mit Kreditkarte;
      - auf unser Euro-Bankkonto.
  • Tulip Cycling hält sich an die Richtlinien zur Sicherung von Kreditkartenzahlungen.
  • Buchungen erfordern eine Anzahlung von 10% der Gesamtkosten, wie auf Ihrer Rechnung angegeben.
  • Der Restbetrag der Reisekosten ist 60 Tage vor Reiseantritt fällig.
  • Reiserechnungen werden an den ersten angegebenen Teilnehmer gesendet und können nur vollständig bezahlt werden.


Tulip Cycling - Allgemeine Geschäftsbedingungen
17. Februar 2023

Artikel 1 - Definitionen

a) Tulip Cycling: Firma zur Vermietung von Fahrrädern und Organisation und Durchführung von Reisearrangements. Registriert bei der Handelskammer, Niederlande, Nummer 89134605.
b) Landesname: Die Bezeichnungen holländisch bzw. Holland werden synonym zu niederländisch bzw. den Niederlanden verwendet.
c) Mieter: Person bzw. Personen, angegeben im Mietvertrag, die bei Tulip Cycling Fahrradausrüstung und Unterstützung mietet bzw. mieten.
d) Vermieter: Tulip Cycling.
e) Gemietetes Material/Ausrüstung: Alle Artikel, ob durch Tulip Cycling vermietet oder verliehen, aufgeführt im Reservierungsformular und im Beleg, inklusive auch aller Materialien, die dem Mieter gratis überlassen werden.
f) Buchungs-/Reservierungsformular: Das Formular, in dem der Mieter alle persönlichen Angaben sowie die gewünschte Menge der zu mietenden Ausrüstung angibt.
g) Mietvertrag: Übereinkunft zwischen Mieter und Vermieter, übereinstimmend mit dem Bestätigungsformular und der Rechnung.
h) Formular zur Bestätigung der Tour: Formular, mit dem der Vermieter die Buchung der Radtour durch den Mieter bestätigt. Die entsprechende Ausrüstung und Unterstützung für die Tour wird in der Rechnung, adressiert an den Mieter, gesondert aufgeführt.
i) Tour-Rechnung: Formular, in dem der Vermieter die gemietete Ausrüstung und Unterstützung, inklusive der zugehörigen Preise und Mengen sowie der Gesamtsumme, genau aufführt. Die Gesamtsumme umfasst nicht immer die Kosten für die Unterkunft.
j) Empfangsbestätigung: Formular, das der Mieter unterschreiben muss, um den Erhalt der gemieteten Ausrüstung zu bestätigen.
k) Mietdauer: Zeit zwischen Erhalt der gemieteten Ausrüstung durch den Mieter und Rückgabe der gemieteten Ausrüstung bei Tulip Cycling.
l) Währung: Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Beträge sind in Euro angegeben.

Artikel 2 – Gemietete Ausrüstung

a) Die gemietete Ausrüstung darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag/in der Empfangsbestätigung genannten Mitreisenden verwendet werden.
b) Dokumente zum Reiseverlauf sowie andere Bestandteile der Ausrüstung bleiben im Besitz von Tulip Cycling.
c) Die Nutzung des GPS-Geräts ist Personen unter 15 Jahren untersagt.
d) Die gemieteten Fahrräder dürfen zu keiner Zeit anderen Personen überlassen werden als denen, die im Mietvertrag genannt werden.
e) Es ist dem Mieter strengstens untersagt, die gemieteten Fahrräder an Dritte weiterzuvermieten.
f) Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Ausrüstung pfleglich zu behandeln und sie, im angemessenen Rahmen, gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen. Ergänzend zu Artikel 2a darf die gemietete Ausrüstung nur zu ihrem eigentlichen Zweck verwendet werden. Es darf nur eine Person pro Fahrrad befördert werden.
g) Tulip Cycling übergibt die gemietete Ausrüstung in einwandfreiem Zustand. Falls während der Mietdauer dennoch Reparaturen notwendig werden, so können diese bei einer Fahrradwerkstatt vor Ort erfolgen. In diesem Fall muss der Mieter, sofern die Reparatur nicht dem üblichen Verschleiß geschuldet ist, Rücksprache mit Tulip Cycling halten, bevor er das Fahrrad zur Reparatur gibt. Am Ende der Mietdauer stellt ein Mitarbeiter von Tulip Cycling fest, ob das Materialversagen auf andere Gründe zurückzuführen ist als den üblichen Verschleiß. In diesem Falle kommt der Mieter für die Kosten der Reparatur auf oder aber die Reparatur fällt unter die Konditionen der Ausrüstungsversicherung.
h) Im Falle unvorhergesehener Umstände stellt Tulip Cycling Ausrüstung anderer Hersteller zur Verfügung als ursprünglich angegeben. Das Material ist dabei von gleicher Qualität und erfüllt die Anforderungen der im Vertrag genannten Ausrüstung.

Artikel 3 - Mietdauer

a) Die gemietete Ausrüstung wird am ersten Tag der Mietdauer zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr geliefert. Die Übergabe der gemieteten Ausrüstung erfolgt am Büro von Tulip Cycling oder an einem anderen, vorher abgesprochenen Treffpunkt.
b) Die Übergabe der gemieteten Ausrüstung kann, auf Wunsch des Mieters, auch am Vorabend des Tourstarts erfolgen. Dieser Service ist kostenfrei und die Entscheidung, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann, liegt ausschließlich bei Tulip Cycling.
c) Die Rückgabe der Ausrüstung muss am letzten Tag der Tour vor 18.00 Uhr am Büro von Tulip Cycling oder einem anderen, vorher abgesprochenen Ort erfolgen.

Artikel 4 - Vertrag

a) Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Buchung vom Vermieter angenommen wurde. Der Vermieter setzt den Mieter davon per E-Mail in Kenntnis. Die schriftliche Bestätigung der Tour führt die Namen der im Vertrag stehenden Personen, die Mietdauer und die Reservierungswünsche auf. Die beigefügte Rechnung führt die Anzahl und Spezifikationen der gemieteten Ausrüstung und die zugehörigen Preise auf.
b) Der Mietvertrag wird automatisch und ohne weitere Benachrichtigung an den Mieter aufgelöst, falls die Anzahlung nicht innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum geleistet wird. Die Auflösung des Vertrags entbindet den Mieter nicht von seinen Verpflichtungen, besonders der Zahlung der Miete und der Anzahlung, die sich aus dem Vertrag und den Stornierungsbedingungen ergeben.
c) Änderungen und Modifikationen der ursprünglichen Buchung unterliegen einer Verwaltungsgebühr von 25 Euro. Änderungswünsche, die weniger als 30 Tage vor dem Start der Tour eingehen, sind abhängig von Verfügbarkeiten der Ausrüstung und der Unterkünfte. Alle Änderungen der ursprünglichen Buchung werden per E-Mail oder Post bestätigt.
d) Bei Tourstart und Tourende muss der Mieter eine Empfangsbestätigung bzw. Rückgabebestätigung unterzeichnen. Diese Bestätigung führt die Anzahl und Spezifikationen der gemieteten Ausrüstung, die Mietdauer und Datum von Erhalt und Rückgabe auf.
e) Der erste in der Reservierung genannte Mieter muss älter als 16 Jahre sein und ist der Vertragspartner für Zahlung, Erstattung und den Schriftverkehr.
f) Die Unterschrift des ersten Mieters auf der Empfangs- und Rückgabebestätigung gilt für alle Posten auf der Bestätigung.

Artikel 5 - Zahlung

a) Buchungen die mehr als 60 Tage vor Abreise getätigt werden, erfordern eine Anzahlung von 10% des gesamten Buchungsbetrags, mit einem Minimum von 100 Euro. Diese erste Zahlung ist Teil des Gesamtbetrags. Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Abreise getätigt werden, muss sofort der Gesamtbetrag bezahlt werden.
b) Alle Preise sind in Euro angegeben.
c) Die angegebenen Preise sind inklusive aller Steuern und Abgaben.
d) Der Mietvertrag unterliegt den unter Artikel 8 angegebenen Stornierungsbedingungen.

Artikel 6 - Haftung

a) Der Mieter unterliegt den niederländischen, belgischen und deutschen Straßenverkehrsordnungen. Im Besonderen erkennt der Mieter an, dass es laut diesen Regeln keine Helmpflicht gibt (In Deutschland gilt die Helmpflicht für Rennräder, Mountainbikes und für Kinder).
b) Neben den Einführungen zu Verkehrsregeln, die Tulip Cycling vor der Tour gibt, unterliegt es der Verantwortung des Mieters und seiner Reisegruppe, sich ausreichend über die niederländischen, belgischen und deutschen Straßenverkehrsordnungen zu informieren.
c) Es unterliegt der eigenen Verantwortung des Mieters, sich ausreichend gegen alle möglichen Schäden zu versichern, die sich aus seiner Verantwortung als Mieter und der seiner Reisegruppe ergeben, wie z.B. Beschädigung des Materials, Verletzungen, Rechtsfälle usw.
d) Tulip Cycling kann nicht für direkte Schäden oder Verletzungen, die durch Materialversagen entstehen, verantwortlich gemacht werden. Die Verantwortlichkeit beschränkt sich auf ein Versagen, das durch eine unzureichende Pflege durch den Vermieter entsteht. Für alle anderen Sach- und Personenschäden während der Mietdauer, auf Seiten des Mieters, seiner Reisegruppe oder Dritter, kann Tulip Cycling nicht verantwortlich gemacht werden, noch kann dadurch der Mietvertrag (teilweise) gekündigt werden.
e) Der Vertrag unterliegt dem niederländischen Gesetz und der niederländischen Rechtsprechung.
f) Gerichtsstand für Streitigkeiten und Forderungen zwischen Mieter und Vermieter als auch Dritter ist Arnheim oder Zwolle.

Artikel 7 - Ausrüstungsversicherung

a) Versicherter: Mieter der Ausrüstung von Tulip Cycling, wie beschrieben im Buchungsformular.
b) Versicherte Gegenstände: Alle Ausrüstungsgegenstände, die gemietet wurden und auf einer Tulip Cycling Tour verwendet werden, wie beschrieben im Buchungsformular.
c) Versicherungsschutz: Diebstahl, Schaden oder Feuer, die sich aus einem Unfall ergeben, verursacht von internen oder externen Quellen.
d) Geltungsbereich: Die Versicherung gilt für die Niederlande, Belgien und Deutschland.
e) Versicherungsprämie: beträgt 1.25 Euro pro Person pro Tag (mindestens 12.50 Euro). Dies gilt für ein Erwachsenenfahrrad. Falls es sich um ein E-Bike, Tandem oder Rennrad handelt, beträgt die Versicherungsprämie 2.50 Euro pro Person pro Tag (mindestens 25 Euro). Ein Kinderfahrrad, falls eines gemietet wird, ist inbegriffen.
f) Selbstbeteiligung: Die ersten 50 Euro pro Mieter pro Versicherungsfall sind vom Versicherten (Mieter) selbst zu tragen.
g) Schaden: Der Mieter muss einen Diebstahl, Verlust oder Schaden jederzeit sofort bei Tulip Cycling und der örtlichen Polizei melden. Einen darauf Bezug nehmenden Polizeibericht und die spezifische Rechnung für die Reparatur muss Tulip Cycling am Ende der Mietdauer übergeben werden.
h) Einschränkungen: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad/die Fahrräder stets sicher abzuschließen, wenn sie unbeaufsichtigt sind und nachts die Fahrräder in einem nicht öffentlichen Bereich abzustellen. Im Fall eines Verlusts oder Diebstahls muss der Mieter immer in der Lage sein, einen Polizeibericht, der den jenen Verlust oder Diebstahl beschreibt, und die Schlüssel des Schlosses, das der Mieter zu Beginn der Tour erhalten hat, vorzulegen. Kann der Mieter eines oder beides nicht vorlegen, wird er für den gesamten Verlust und Schaden, der aus dem Verlust oder Schaden an den versicherten Gegenständen entstanden ist, zur Verantwortung gezogen: Erwachsenenfahrrad 1400 Euro, Tandem und Rennrad 2000 Euro, E-Bike 3000 Euro, Kinderfahrrad/-anhänger 350 Euro, ein Paar Satteltaschen 100 Euro, Lenkertasche 50 Euro, Gepäckanhänger 250 Euro, GPS-Gerät 225 Euro, Helm 40 Euro, Poncho 25 Euro, Autoanhänger 1500 Euro, gratis Mietzubehör 20 Euro.
i) Schadens- und Verlustausschlüsse: unsachgemäßer Gebrauch, kriminelle Absicht, Fahrlässigkeit, Beschädigung durch Krieg oder Massenunruhen, Nuklearkatastrophen.

Artikel 8 - Stornierungsbedingungen

a) Rückzahlung bei Stornierungen, abzüglich Anzahlung (Anzahl der Tage vor Tourstart):
  -mehr als 61 Tage – 100% des gesamten Rechnungsbetrags
  -31-60 Tage – 60% des gesamten Rechnungsbetrags
  -15-30 Tage – 30% des gesamten Rechnungsbetrags
  -0-14 Tage – keine Rückzahlung
b) Im Falle einer Naturkatastrophe, von Massenunruhen oder Evakuierungen im Bereich der Radroute wird Tulip Cycling immer den gesamten Rechnungsbetrag zurückerstatten.
c) Tulip Cycling ist nicht für späte Anreisen durch Reiseverzögerungen, Flugausfälle oder Krankheit verantwortlich.
d) Für die Verkürzung der Mietdauer gibt es keine Rückerstattung, mit Ausnahme der Fälle unter Artikel 8b.
e) Änderungen und Modifikationen der ursprünglichen Buchung unterliegen einer Verwaltungsgebühr von 25 Euro.

Artikel 9 – Finanzielle Versäumnisse – VZR Garant

Um der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtung zu entsprechen, nutzt Tulip Cycling ab dem 1. Januar 2021 für alle Buchungen das Garantiesystem von VZR Garant. Dies können Sie auf der Teilnehmerseite der Website von VZR Garant überprüfen. Im Rahmen des Garantiesystems (wird auf der Website von VZR Garant beschrieben) ist die Garantie von VZR Garant anwendbar. Dem Garantiesystem entnehmen Sie, für welches (Reise-)Angebot die Garantie von VZR Garant genau Anwendung findet und was diese Garantie beinhaltet. Falls Dienstleistungen durch finanzielle Versäumnisse von Tulip Cycling nicht erbracht werden, wenden Sie sich bitte an VZR Garant: VZR Garant, Torenallee 20, 5617 BC Eindhoven, Niederlande, und zwar per E-Mail (info@vzr-garant.nl) oder telefonisch unter +31 (0)85 13 07 630.
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Haftung des Radfahrers

Die niederländische Regierung hat Gesetze erlassen, nach denen in erster Linie der Autofahrer für Schäden haftet, die bei Unfällen mit Radfahrern entstehen. Radfahrer bleiben jedoch für ihr eigenes Verkehrsverhalten verantwortlich. Sie können wegen Verkehrsverstößen mit einer Geldstrafe belegt werden. Wenn ihr Verkehrsverhalten weitere Konsequenzen hat, kann der Richter sie verurteilen. Darüber hinaus haftet ein Radfahrer, der wegen eines Verkehrsverstoßes für schuldig befunden wurde, für die Schäden am Auto. Das Gericht entscheidet in solchen Situationen gesondert über Haftung und Schuld, sodass ein Radfahrer Schadensersatz verlangen kann, unabhängig davon, ob er für die Unfallursache verantwortlich ist oder nicht. Der Schuldspruch wird bei der Aufteilung des Schadens aufgrund der größeren Verwundbarkeit des Radfahrers ignoriert. Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen diese Art von Unfall zu versichern und die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, diese Ansprüche zu erfüllen.
Wir danken Ihnen nochmals für die wundervolle Reise. Es war bereits unsere siebte und jetzt schon eine unserer besten.
Wir danken Ihnen nochmals für die wundervolle Reise. Es war bereits unsere siebte und jetzt schon eine unserer besten.
Alicia Fuentes
Wir - eine Gruppe befreundeter Familien (inklusive mitradelnder Kinder) aus dem Rheinland - hatten die Möglichkeit die Landschaft und idyllischen Ortschaften rund um das IJsselmeer per Fahrrad zu erkunden. Planung und Streckenauswahl (inklusive Hotels) waren perfekt auf uns abgestimmt und haben für alle eine entspannte Tourenwoche gebracht. Danke dafür!
Wir - eine Gruppe befreundeter Familien (inklusive mitradelnder Kinder) aus dem Rheinland - hatten die Möglichkeit die Landschaft und idyllischen Ortschaften rund um das IJsselmeer per Fahrrad zu erkunden. Planung und Streckenauswahl (inklusive Hotels) waren perfekt auf uns abgestimmt und haben für alle eine entspannte Tourenwoche gebracht. Danke dafür!
Erich C.
Dieser Urlaub war von Anfang bis Ende der beste, die wir je unternommen haben. Wir sind so glücklich, diese Reise gemacht zu haben. Ich fahre schon mein ganzes Leben lang Fahrrad und es war, als hätte ich das gelobte Land bereist.
Dieser Urlaub war von Anfang bis Ende der beste, die wir je unternommen haben. Wir sind so glücklich, diese Reise gemacht zu haben. Ich fahre schon mein ganzes Leben lang Fahrrad und es war, als hätte ich das gelobte Land bereist.
Katherine und Stephen Coleman
Dank Ihnen erlebten wir eine herrliche Radtour! Ich freue mich darauf, all meinen Freunden von meiner Reise und Ihrem schönen Land zu erzählen, und sie zu überzeugen, dass sie Holland auch mit Tulip Cycling bereisen.
Dank Ihnen erlebten wir eine herrliche Radtour! Ich freue mich darauf, all meinen Freunden von meiner Reise und Ihrem schönen Land zu erzählen, und sie zu überzeugen, dass sie Holland auch mit Tulip Cycling bereisen.
Mary Thomas

Allgemeine Geschaftsbedingungen
Zahlungspolitik
  • Wir akzeptieren alle Währungen.
  • Zahlungen sind möglich:
      - mit Kreditkarte;
      - auf unser Euro-Bankkonto.
  • Tulip Cycling hält sich an die Richtlinien zur Sicherung von Kreditkartenzahlungen.
  • Buchungen erfordern eine Anzahlung von 10% der Gesamtkosten, wie auf Ihrer Rechnung angegeben.
  • Der Restbetrag der Reisekosten ist 60 Tage vor Reiseantritt fällig.
  • Reiserechnungen werden an den ersten angegebenen Teilnehmer gesendet und können nur vollständig bezahlt werden.


Tulip Cycling - Allgemeine Geschäftsbedingungen
17. Februar 2023

Artikel 1 - Definitionen

a) Tulip Cycling: Firma zur Vermietung von Fahrrädern und Organisation und Durchführung von Reisearrangements. Registriert bei der Handelskammer, Niederlande, Nummer 89134605.
b) Landesname: Die Bezeichnungen holländisch bzw. Holland werden synonym zu niederländisch bzw. den Niederlanden verwendet.
c) Mieter: Person bzw. Personen, angegeben im Mietvertrag, die bei Tulip Cycling Fahrradausrüstung und Unterstützung mietet bzw. mieten.
d) Vermieter: Tulip Cycling.
e) Gemietetes Material/Ausrüstung: Alle Artikel, ob durch Tulip Cycling vermietet oder verliehen, aufgeführt im Reservierungsformular und im Beleg, inklusive auch aller Materialien, die dem Mieter gratis überlassen werden.
f) Buchungs-/Reservierungsformular: Das Formular, in dem der Mieter alle persönlichen Angaben sowie die gewünschte Menge der zu mietenden Ausrüstung angibt.
g) Mietvertrag: Übereinkunft zwischen Mieter und Vermieter, übereinstimmend mit dem Bestätigungsformular und der Rechnung.
h) Formular zur Bestätigung der Tour: Formular, mit dem der Vermieter die Buchung der Radtour durch den Mieter bestätigt. Die entsprechende Ausrüstung und Unterstützung für die Tour wird in der Rechnung, adressiert an den Mieter, gesondert aufgeführt.
i) Tour-Rechnung: Formular, in dem der Vermieter die gemietete Ausrüstung und Unterstützung, inklusive der zugehörigen Preise und Mengen sowie der Gesamtsumme, genau aufführt. Die Gesamtsumme umfasst nicht immer die Kosten für die Unterkunft.
j) Empfangsbestätigung: Formular, das der Mieter unterschreiben muss, um den Erhalt der gemieteten Ausrüstung zu bestätigen.
k) Mietdauer: Zeit zwischen Erhalt der gemieteten Ausrüstung durch den Mieter und Rückgabe der gemieteten Ausrüstung bei Tulip Cycling.
l) Währung: Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Beträge sind in Euro angegeben.

Artikel 2 – Gemietete Ausrüstung

a) Die gemietete Ausrüstung darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag/in der Empfangsbestätigung genannten Mitreisenden verwendet werden.
b) Dokumente zum Reiseverlauf sowie andere Bestandteile der Ausrüstung bleiben im Besitz von Tulip Cycling.
c) Die Nutzung des GPS-Geräts ist Personen unter 15 Jahren untersagt.
d) Die gemieteten Fahrräder dürfen zu keiner Zeit anderen Personen überlassen werden als denen, die im Mietvertrag genannt werden.
e) Es ist dem Mieter strengstens untersagt, die gemieteten Fahrräder an Dritte weiterzuvermieten.
f) Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Ausrüstung pfleglich zu behandeln und sie, im angemessenen Rahmen, gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen. Ergänzend zu Artikel 2a darf die gemietete Ausrüstung nur zu ihrem eigentlichen Zweck verwendet werden. Es darf nur eine Person pro Fahrrad befördert werden.
g) Tulip Cycling übergibt die gemietete Ausrüstung in einwandfreiem Zustand. Falls während der Mietdauer dennoch Reparaturen notwendig werden, so können diese bei einer Fahrradwerkstatt vor Ort erfolgen. In diesem Fall muss der Mieter, sofern die Reparatur nicht dem üblichen Verschleiß geschuldet ist, Rücksprache mit Tulip Cycling halten, bevor er das Fahrrad zur Reparatur gibt. Am Ende der Mietdauer stellt ein Mitarbeiter von Tulip Cycling fest, ob das Materialversagen auf andere Gründe zurückzuführen ist als den üblichen Verschleiß. In diesem Falle kommt der Mieter für die Kosten der Reparatur auf oder aber die Reparatur fällt unter die Konditionen der Ausrüstungsversicherung.
h) Im Falle unvorhergesehener Umstände stellt Tulip Cycling Ausrüstung anderer Hersteller zur Verfügung als ursprünglich angegeben. Das Material ist dabei von gleicher Qualität und erfüllt die Anforderungen der im Vertrag genannten Ausrüstung.

Artikel 3 - Mietdauer

a) Die gemietete Ausrüstung wird am ersten Tag der Mietdauer zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr geliefert. Die Übergabe der gemieteten Ausrüstung erfolgt am Büro von Tulip Cycling oder an einem anderen, vorher abgesprochenen Treffpunkt.
b) Die Übergabe der gemieteten Ausrüstung kann, auf Wunsch des Mieters, auch am Vorabend des Tourstarts erfolgen. Dieser Service ist kostenfrei und die Entscheidung, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann, liegt ausschließlich bei Tulip Cycling.
c) Die Rückgabe der Ausrüstung muss am letzten Tag der Tour vor 18.00 Uhr am Büro von Tulip Cycling oder einem anderen, vorher abgesprochenen Ort erfolgen.

Artikel 4 - Vertrag

a) Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Buchung vom Vermieter angenommen wurde. Der Vermieter setzt den Mieter davon per E-Mail in Kenntnis. Die schriftliche Bestätigung der Tour führt die Namen der im Vertrag stehenden Personen, die Mietdauer und die Reservierungswünsche auf. Die beigefügte Rechnung führt die Anzahl und Spezifikationen der gemieteten Ausrüstung und die zugehörigen Preise auf.
b) Der Mietvertrag wird automatisch und ohne weitere Benachrichtigung an den Mieter aufgelöst, falls die Anzahlung nicht innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum geleistet wird. Die Auflösung des Vertrags entbindet den Mieter nicht von seinen Verpflichtungen, besonders der Zahlung der Miete und der Anzahlung, die sich aus dem Vertrag und den Stornierungsbedingungen ergeben.
c) Änderungen und Modifikationen der ursprünglichen Buchung unterliegen einer Verwaltungsgebühr von 25 Euro. Änderungswünsche, die weniger als 30 Tage vor dem Start der Tour eingehen, sind abhängig von Verfügbarkeiten der Ausrüstung und der Unterkünfte. Alle Änderungen der ursprünglichen Buchung werden per E-Mail oder Post bestätigt.
d) Bei Tourstart und Tourende muss der Mieter eine Empfangsbestätigung bzw. Rückgabebestätigung unterzeichnen. Diese Bestätigung führt die Anzahl und Spezifikationen der gemieteten Ausrüstung, die Mietdauer und Datum von Erhalt und Rückgabe auf.
e) Der erste in der Reservierung genannte Mieter muss älter als 16 Jahre sein und ist der Vertragspartner für Zahlung, Erstattung und den Schriftverkehr.
f) Die Unterschrift des ersten Mieters auf der Empfangs- und Rückgabebestätigung gilt für alle Posten auf der Bestätigung.

Artikel 5 - Zahlung

a) Buchungen die mehr als 60 Tage vor Abreise getätigt werden, erfordern eine Anzahlung von 10% des gesamten Buchungsbetrags, mit einem Minimum von 100 Euro. Diese erste Zahlung ist Teil des Gesamtbetrags. Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Abreise getätigt werden, muss sofort der Gesamtbetrag bezahlt werden.
b) Alle Preise sind in Euro angegeben.
c) Die angegebenen Preise sind inklusive aller Steuern und Abgaben.
d) Der Mietvertrag unterliegt den unter Artikel 8 angegebenen Stornierungsbedingungen.

Artikel 6 - Haftung

a) Der Mieter unterliegt den niederländischen, belgischen und deutschen Straßenverkehrsordnungen. Im Besonderen erkennt der Mieter an, dass es laut diesen Regeln keine Helmpflicht gibt (In Deutschland gilt die Helmpflicht für Rennräder, Mountainbikes und für Kinder).
b) Neben den Einführungen zu Verkehrsregeln, die Tulip Cycling vor der Tour gibt, unterliegt es der Verantwortung des Mieters und seiner Reisegruppe, sich ausreichend über die niederländischen, belgischen und deutschen Straßenverkehrsordnungen zu informieren.
c) Es unterliegt der eigenen Verantwortung des Mieters, sich ausreichend gegen alle möglichen Schäden zu versichern, die sich aus seiner Verantwortung als Mieter und der seiner Reisegruppe ergeben, wie z.B. Beschädigung des Materials, Verletzungen, Rechtsfälle usw.
d) Tulip Cycling kann nicht für direkte Schäden oder Verletzungen, die durch Materialversagen entstehen, verantwortlich gemacht werden. Die Verantwortlichkeit beschränkt sich auf ein Versagen, das durch eine unzureichende Pflege durch den Vermieter entsteht. Für alle anderen Sach- und Personenschäden während der Mietdauer, auf Seiten des Mieters, seiner Reisegruppe oder Dritter, kann Tulip Cycling nicht verantwortlich gemacht werden, noch kann dadurch der Mietvertrag (teilweise) gekündigt werden.
e) Der Vertrag unterliegt dem niederländischen Gesetz und der niederländischen Rechtsprechung.
f) Gerichtsstand für Streitigkeiten und Forderungen zwischen Mieter und Vermieter als auch Dritter ist Arnheim oder Zwolle.

Artikel 7 - Ausrüstungsversicherung

a) Versicherter: Mieter der Ausrüstung von Tulip Cycling, wie beschrieben im Buchungsformular.
b) Versicherte Gegenstände: Alle Ausrüstungsgegenstände, die gemietet wurden und auf einer Tulip Cycling Tour verwendet werden, wie beschrieben im Buchungsformular.
c) Versicherungsschutz: Diebstahl, Schaden oder Feuer, die sich aus einem Unfall ergeben, verursacht von internen oder externen Quellen.
d) Geltungsbereich: Die Versicherung gilt für die Niederlande, Belgien und Deutschland.
e) Versicherungsprämie: beträgt 1.25 Euro pro Person pro Tag (mindestens 12.50 Euro). Dies gilt für ein Erwachsenenfahrrad. Falls es sich um ein E-Bike, Tandem oder Rennrad handelt, beträgt die Versicherungsprämie 2.50 Euro pro Person pro Tag (mindestens 25 Euro). Ein Kinderfahrrad, falls eines gemietet wird, ist inbegriffen.
f) Selbstbeteiligung: Die ersten 50 Euro pro Mieter pro Versicherungsfall sind vom Versicherten (Mieter) selbst zu tragen.
g) Schaden: Der Mieter muss einen Diebstahl, Verlust oder Schaden jederzeit sofort bei Tulip Cycling und der örtlichen Polizei melden. Einen darauf Bezug nehmenden Polizeibericht und die spezifische Rechnung für die Reparatur muss Tulip Cycling am Ende der Mietdauer übergeben werden.
h) Einschränkungen: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad/die Fahrräder stets sicher abzuschließen, wenn sie unbeaufsichtigt sind und nachts die Fahrräder in einem nicht öffentlichen Bereich abzustellen. Im Fall eines Verlusts oder Diebstahls muss der Mieter immer in der Lage sein, einen Polizeibericht, der den jenen Verlust oder Diebstahl beschreibt, und die Schlüssel des Schlosses, das der Mieter zu Beginn der Tour erhalten hat, vorzulegen. Kann der Mieter eines oder beides nicht vorlegen, wird er für den gesamten Verlust und Schaden, der aus dem Verlust oder Schaden an den versicherten Gegenständen entstanden ist, zur Verantwortung gezogen: Erwachsenenfahrrad 1400 Euro, Tandem und Rennrad 2000 Euro, E-Bike 3000 Euro, Kinderfahrrad/-anhänger 350 Euro, ein Paar Satteltaschen 100 Euro, Lenkertasche 50 Euro, Gepäckanhänger 250 Euro, GPS-Gerät 225 Euro, Helm 40 Euro, Poncho 25 Euro, Autoanhänger 1500 Euro, gratis Mietzubehör 20 Euro.
i) Schadens- und Verlustausschlüsse: unsachgemäßer Gebrauch, kriminelle Absicht, Fahrlässigkeit, Beschädigung durch Krieg oder Massenunruhen, Nuklearkatastrophen.

Artikel 8 - Stornierungsbedingungen

a) Rückzahlung bei Stornierungen, abzüglich Anzahlung (Anzahl der Tage vor Tourstart):
  -mehr als 61 Tage – 100% des gesamten Rechnungsbetrags
  -31-60 Tage – 60% des gesamten Rechnungsbetrags
  -15-30 Tage – 30% des gesamten Rechnungsbetrags
  -0-14 Tage – keine Rückzahlung
b) Im Falle einer Naturkatastrophe, von Massenunruhen oder Evakuierungen im Bereich der Radroute wird Tulip Cycling immer den gesamten Rechnungsbetrag zurückerstatten.
c) Tulip Cycling ist nicht für späte Anreisen durch Reiseverzögerungen, Flugausfälle oder Krankheit verantwortlich.
d) Für die Verkürzung der Mietdauer gibt es keine Rückerstattung, mit Ausnahme der Fälle unter Artikel 8b.
e) Änderungen und Modifikationen der ursprünglichen Buchung unterliegen einer Verwaltungsgebühr von 25 Euro.

Artikel 9 – Finanzielle Versäumnisse – VZR Garant

Um der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtung zu entsprechen, nutzt Tulip Cycling ab dem 1. Januar 2021 für alle Buchungen das Garantiesystem von VZR Garant. Dies können Sie auf der Teilnehmerseite der Website von VZR Garant überprüfen. Im Rahmen des Garantiesystems (wird auf der Website von VZR Garant beschrieben) ist die Garantie von VZR Garant anwendbar. Dem Garantiesystem entnehmen Sie, für welches (Reise-)Angebot die Garantie von VZR Garant genau Anwendung findet und was diese Garantie beinhaltet. Falls Dienstleistungen durch finanzielle Versäumnisse von Tulip Cycling nicht erbracht werden, wenden Sie sich bitte an VZR Garant: VZR Garant, Torenallee 20, 5617 BC Eindhoven, Niederlande, und zwar per E-Mail (info@vzr-garant.nl) oder telefonisch unter +31 (0)85 13 07 630.
   Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung

Tulip Cycling, mit Sitz in Louise de Colignylaan 135, 3062 HE Rotterdam, Niederlande, ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, so wie in dieser Datenschutzerklärung angegeben.

Kontaktdaten

Tulip Cycling
Louise de Colignylaan 135
3062 HE Rotterdam
Niederlande

Vertreten durch:
Pieter Frederik van der Schee


Kontakt:
Telefon: 0031-6-23536112
E-Mail: info@tulipcycling.com
https//:www.tulipcycling.de

Registereintrag:
Handelsregisternummer: 89134605, Handelskammer Arnhem
Datenschutzbeauftragter für Tulip Cycling: Pieter Frederik van der Schee, erreichbar über info@tulipcycling.com.

Personenbezogene Daten, die wir verarbeiten

Tulip Cycling erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in dem Moment, in dem Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen oder in dem Sie uns diese selbst zur Verfügung stellen. Die folgenden personenbezogenen Daten werden von uns verarbeitet:

  • Vor- und Nachname
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  • Geburtsdatum
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Spezielle und/oder sensible Daten, die wir verarbeiten

Unsere Webseite und/oder unsere Dienste verarbeiten keine Daten von Webseitenbesuchern, die jünger als 16 Jahre sind.


Zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeiten wir personenbezogene Daten?

Tulip Cycling verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zu den folgenden Zwecken:

  • Verarbeitung Ihrer Bezahlung
  • Versand eines möglichen Newsletters
  • Um Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktieren zu können, sofern es für die Ausführung unserer Dienste notwendig ist.
  • Um Sie über Änderungen unserer Dienste und Produkte informieren zu können.
  • Um Ihnen Güter oder Dienste liefern zu können.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Tulip Cycling trifft keine automatisierten Entscheidungen, die (erhebliche) Folgen für Personen haben können. Es geht hierbei um Entscheidungen, die von Computerprogrammen oder -Systemen getroffen werden, ohne dass ein Mensch (zum Beispiel ein Mitarbeiter von Tulip Cycling) daran beteiligt ist.


Wie lange speichern wir personenbezogene Daten?

Tulip Cycling speichert Ihre personenbezogenen Daten nicht länger als zwingend für den Zweck ihrer Erhebung notwendig ist. Wir speichern Ihre Daten zu steuergesetzlich vorgeschriebenen Zwecken 7 Jahre lang.


Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Tulip Cycling gibt personenbezogene Daten ausschließlich an Dritte weiter, wenn dies zur Erfüllung unseres Vertrags Ihnen gegenüber oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nötig ist.


Cookies, oder vergleichbare Technik, die wir verwenden

Tulip Cycling verwendet ausschließlich technische, funktionale und analytische Cookies, die den Datenschutz nicht verletzen. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die beim ersten Besuch unserer Webseite auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone gespeichert wird. Die Cookies, die wir verwenden, sind für das technische Funktionieren der Webseite und deren Benutzerfreundlichkeit notwendig. Sie sorgen dafür, dass die Webseite ordnungsgemäß funktioniert und speichern beispielsweise Ihre Vorzugseinstellungen. Außerdem optimieren wir durch ihre Verwendung unsere Webseite.


Personenbezogene Daten einsehen, ändern oder löschen

Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten einzusehen, zu korrigieren oder löschen zu lassen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, eine eventuell gegebene Zustimmung für die Datenverarbeitung zurückzuziehen oder Beschwerde gegen die Datenverarbeitung durch Tulip Cycling einzulegen, und Sie sind berechtigt, sich die Daten übertragen zu lassen. Das bedeutet, dass Sie uns bitten können, Ihre personenbezogenen Daten, über die wir verfügen, Ihnen oder einer von Ihnen genannten Organisation elektronisch zu übertragen. Sie können Ihre Anfrage auf Einsicht, Korrektur, Löschung oder Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Widerrufung Ihrer Einwilligung oder die Beschwerde gegen die Datenverarbeitung senden an info@tulipcycling.com.


Wie wir Ihre personenbezogenen Daten schützen

Tulip Cycling ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wichtig. Daher treffen wir passende Maßnahmen um Missbrauch, Verlust, unberechtigte Zugriffe, unerwünschte Veröffentlichung und unerlaubte Änderungen zu verhindern. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Daten nicht gut geschützt werden oder es Hinweise auf Datenmissbrauch gibt, kontaktieren Sie uns bitte über info@tulipcycling.com

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