Zahlungspolitik
- Wir akzeptieren alle Währungen.
- Zahlungen sind möglich:
- mit Kreditkarte;
- auf unser Euro-Bankkonto.
- Tulip Cycling hält sich an die Richtlinien zur Sicherung von Kreditkartenzahlungen.
- Buchungen erfordern eine Anzahlung von 10% der Gesamtkosten, wie auf Ihrer Rechnung angegeben.
- Der Restbetrag der Reisekosten ist 60 Tage vor Reiseantritt fällig.
- Reiserechnungen werden an den ersten angegebenen Teilnehmer gesendet und können nur vollständig bezahlt werden.
Tulip Cycling - Allgemeine Geschäftsbedingungen
17. Februar 2023
Artikel 1 - Definitionen
a) Tulip Cycling: Firma zur Vermietung von Fahrrädern und Organisation und Durchführung von Reisearrangements. Registriert bei der Handelskammer, Niederlande, Nummer 89134605.
b) Landesname: Die Bezeichnungen holländisch bzw. Holland werden synonym zu niederländisch bzw. den Niederlanden verwendet.
c) Mieter: Person bzw. Personen, angegeben im Mietvertrag, die bei Tulip Cycling Fahrradausrüstung und Unterstützung mietet bzw. mieten.
d) Vermieter: Tulip Cycling.
e) Gemietetes Material/Ausrüstung: Alle Artikel, ob durch Tulip Cycling vermietet oder verliehen, aufgeführt im Reservierungsformular und im Beleg, inklusive auch aller Materialien, die dem Mieter gratis überlassen werden.
f) Buchungs-/Reservierungsformular: Das Formular, in dem der Mieter alle persönlichen Angaben sowie die gewünschte Menge der zu mietenden Ausrüstung angibt.
g) Mietvertrag: Übereinkunft zwischen Mieter und Vermieter, übereinstimmend mit dem Bestätigungsformular und der Rechnung.
h) Formular zur Bestätigung der Tour: Formular, mit dem der Vermieter die Buchung der Radtour durch den Mieter bestätigt. Die entsprechende Ausrüstung und Unterstützung für die Tour wird in der Rechnung, adressiert an den Mieter, gesondert aufgeführt.
i) Tour-Rechnung: Formular, in dem der Vermieter die gemietete Ausrüstung und Unterstützung, inklusive der zugehörigen Preise und Mengen sowie der Gesamtsumme, genau aufführt. Die Gesamtsumme umfasst nicht immer die Kosten für die Unterkunft.
j) Empfangsbestätigung: Formular, das der Mieter unterschreiben muss, um den Erhalt der gemieteten Ausrüstung zu bestätigen.
k) Mietdauer: Zeit zwischen Erhalt der gemieteten Ausrüstung durch den Mieter und Rückgabe der gemieteten Ausrüstung bei Tulip Cycling.
l) Währung: Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Beträge sind in Euro angegeben.
Artikel 2 – Gemietete Ausrüstung
a) Die gemietete Ausrüstung darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag/in der Empfangsbestätigung genannten Mitreisenden verwendet werden.
b) Dokumente zum Reiseverlauf sowie andere Bestandteile der Ausrüstung bleiben im Besitz von Tulip Cycling.
c) Die Nutzung des GPS-Geräts ist Personen unter 15 Jahren untersagt.
d) Die gemieteten Fahrräder dürfen zu keiner Zeit anderen Personen überlassen werden als denen, die im Mietvertrag genannt werden.
e) Es ist dem Mieter strengstens untersagt, die gemieteten Fahrräder an Dritte weiterzuvermieten.
f) Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Ausrüstung pfleglich zu behandeln und sie, im angemessenen Rahmen, gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen. Ergänzend zu Artikel 2a darf die gemietete Ausrüstung nur zu ihrem eigentlichen Zweck verwendet werden. Es darf nur eine Person pro Fahrrad befördert werden.
g) Tulip Cycling übergibt die gemietete Ausrüstung in einwandfreiem Zustand. Falls während der Mietdauer dennoch Reparaturen notwendig werden, so können diese bei einer Fahrradwerkstatt vor Ort erfolgen. In diesem Fall muss der Mieter, sofern die Reparatur nicht dem üblichen Verschleiß geschuldet ist, Rücksprache mit Tulip Cycling halten, bevor er das Fahrrad zur Reparatur gibt. Am Ende der Mietdauer stellt ein Mitarbeiter von Tulip Cycling fest, ob das Materialversagen auf andere Gründe zurückzuführen ist als den üblichen Verschleiß. In diesem Falle kommt der Mieter für die Kosten der Reparatur auf oder aber die Reparatur fällt unter die Konditionen der Ausrüstungsversicherung.
h) Im Falle unvorhergesehener Umstände stellt Tulip Cycling Ausrüstung anderer Hersteller zur Verfügung als ursprünglich angegeben. Das Material ist dabei von gleicher Qualität und erfüllt die Anforderungen der im Vertrag genannten Ausrüstung.
Artikel 3 - Mietdauer
a) Die gemietete Ausrüstung wird am ersten Tag der Mietdauer zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr geliefert. Die Übergabe der gemieteten Ausrüstung erfolgt am Büro von Tulip Cycling oder an einem anderen, vorher abgesprochenen Treffpunkt.
b) Die Übergabe der gemieteten Ausrüstung kann, auf Wunsch des Mieters, auch am Vorabend des Tourstarts erfolgen. Dieser Service ist kostenfrei und die Entscheidung, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann, liegt ausschließlich bei Tulip Cycling.
c) Die Rückgabe der Ausrüstung muss am letzten Tag der Tour vor 18.00 Uhr am Büro von Tulip Cycling oder einem anderen, vorher abgesprochenen Ort erfolgen.
Artikel 4 - Vertrag
a) Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Buchung vom Vermieter angenommen wurde. Der Vermieter setzt den Mieter davon per E-Mail in Kenntnis. Die schriftliche Bestätigung der Tour führt die Namen der im Vertrag stehenden Personen, die Mietdauer und die Reservierungswünsche auf. Die beigefügte Rechnung führt die Anzahl und Spezifikationen der gemieteten Ausrüstung und die zugehörigen Preise auf.
b) Der Mietvertrag wird automatisch und ohne weitere Benachrichtigung an den Mieter aufgelöst, falls die Anzahlung nicht innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum geleistet wird. Die Auflösung des Vertrags entbindet den Mieter nicht von seinen Verpflichtungen, besonders der Zahlung der Miete und der Anzahlung, die sich aus dem Vertrag und den Stornierungsbedingungen ergeben.
c) Änderungen und Modifikationen der ursprünglichen Buchung unterliegen einer Verwaltungsgebühr von 25 Euro. Änderungswünsche, die weniger als 30 Tage vor dem Start der Tour eingehen, sind abhängig von Verfügbarkeiten der Ausrüstung und der Unterkünfte. Alle Änderungen der ursprünglichen Buchung werden per E-Mail oder Post bestätigt.
d) Bei Tourstart und Tourende muss der Mieter eine Empfangsbestätigung bzw. Rückgabebestätigung unterzeichnen. Diese Bestätigung führt die Anzahl und Spezifikationen der gemieteten Ausrüstung, die Mietdauer und Datum von Erhalt und Rückgabe auf.
e) Der erste in der Reservierung genannte Mieter muss älter als 16 Jahre sein und ist der Vertragspartner für Zahlung, Erstattung und den Schriftverkehr.
f) Die Unterschrift des ersten Mieters auf der Empfangs- und Rückgabebestätigung gilt für alle Posten auf der Bestätigung.
Artikel 5 - Zahlung
a) Buchungen die mehr als 60 Tage vor Abreise getätigt werden, erfordern eine Anzahlung von 10% des gesamten Buchungsbetrags, mit einem Minimum von 100 Euro. Diese erste Zahlung ist Teil des Gesamtbetrags. Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Abreise getätigt werden, muss sofort der Gesamtbetrag bezahlt werden.
b) Alle Preise sind in Euro angegeben.
c) Die angegebenen Preise sind inklusive aller Steuern und Abgaben.
d) Der Mietvertrag unterliegt den unter Artikel 8 angegebenen Stornierungsbedingungen.
Artikel 6 - Haftung
a) Der Mieter unterliegt den niederländischen, belgischen und deutschen Straßenverkehrsordnungen. Im Besonderen erkennt der Mieter an, dass es laut diesen Regeln keine Helmpflicht gibt (In Deutschland gilt die Helmpflicht für Rennräder, Mountainbikes und für Kinder).
b) Neben den Einführungen zu Verkehrsregeln, die Tulip Cycling vor der Tour gibt, unterliegt es der Verantwortung des Mieters und seiner Reisegruppe, sich ausreichend über die niederländischen, belgischen und deutschen Straßenverkehrsordnungen zu informieren.
c) Es unterliegt der eigenen Verantwortung des Mieters, sich ausreichend gegen alle möglichen Schäden zu versichern, die sich aus seiner Verantwortung als Mieter und der seiner Reisegruppe ergeben, wie z.B. Beschädigung des Materials, Verletzungen, Rechtsfälle usw.
d) Tulip Cycling kann nicht für direkte Schäden oder Verletzungen, die durch Materialversagen entstehen, verantwortlich gemacht werden. Die Verantwortlichkeit beschränkt sich auf ein Versagen, das durch eine unzureichende Pflege durch den Vermieter entsteht. Für alle anderen Sach- und Personenschäden während der Mietdauer, auf Seiten des Mieters, seiner Reisegruppe oder Dritter, kann Tulip Cycling nicht verantwortlich gemacht werden, noch kann dadurch der Mietvertrag (teilweise) gekündigt werden.
e) Der Vertrag unterliegt dem niederländischen Gesetz und der niederländischen Rechtsprechung.
f) Gerichtsstand für Streitigkeiten und Forderungen zwischen Mieter und Vermieter als auch Dritter ist Arnheim oder Zwolle.
Artikel 7 - Ausrüstungsversicherung
a) Versicherter: Mieter der Ausrüstung von Tulip Cycling, wie beschrieben im Buchungsformular.
b) Versicherte Gegenstände: Alle Ausrüstungsgegenstände, die gemietet wurden und auf einer Tulip Cycling Tour verwendet werden, wie beschrieben im Buchungsformular.
c) Versicherungsschutz: Diebstahl, Schaden oder Feuer, die sich aus einem Unfall ergeben, verursacht von internen oder externen Quellen.
d) Geltungsbereich: Die Versicherung gilt für die Niederlande, Belgien und Deutschland.
e) Versicherungsprämie: beträgt 1.25 Euro pro Person pro Tag (mindestens 12.50 Euro). Dies gilt für ein Erwachsenenfahrrad. Falls es sich um ein E-Bike, Tandem oder Rennrad handelt, beträgt die Versicherungsprämie 2.50 Euro pro Person pro Tag (mindestens 25 Euro). Ein Kinderfahrrad, falls eines gemietet wird, ist inbegriffen.
f) Selbstbeteiligung: Die ersten 50 Euro pro Mieter pro Versicherungsfall sind vom Versicherten (Mieter) selbst zu tragen.
g) Schaden: Der Mieter muss einen Diebstahl, Verlust oder Schaden jederzeit sofort bei Tulip Cycling und der örtlichen Polizei melden. Einen darauf Bezug nehmenden Polizeibericht und die spezifische Rechnung für die Reparatur muss Tulip Cycling am Ende der Mietdauer übergeben werden.
h) Einschränkungen: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad/die Fahrräder stets sicher abzuschließen, wenn sie unbeaufsichtigt sind und nachts die Fahrräder in einem nicht öffentlichen Bereich abzustellen. Im Fall eines Verlusts oder Diebstahls muss der Mieter immer in der Lage sein, einen Polizeibericht, der den jenen Verlust oder Diebstahl beschreibt, und die Schlüssel des Schlosses, das der Mieter zu Beginn der Tour erhalten hat, vorzulegen. Kann der Mieter eines oder beides nicht vorlegen, wird er für den gesamten Verlust und Schaden, der aus dem Verlust oder Schaden an den versicherten Gegenständen entstanden ist, zur Verantwortung gezogen: Erwachsenenfahrrad 1400 Euro, Tandem und Rennrad 2000 Euro, E-Bike 3000 Euro, Kinderfahrrad/-anhänger 350 Euro, ein Paar Satteltaschen 100 Euro, Lenkertasche 50 Euro, Gepäckanhänger 250 Euro, GPS-Gerät 225 Euro, Helm 40 Euro, Poncho 25 Euro, Autoanhänger 1500 Euro, gratis Mietzubehör 20 Euro.
i) Schadens- und Verlustausschlüsse: unsachgemäßer Gebrauch, kriminelle Absicht, Fahrlässigkeit, Beschädigung durch Krieg oder Massenunruhen, Nuklearkatastrophen.
Artikel 8 - Stornierungsbedingungen
a) Rückzahlung bei Stornierungen, abzüglich Anzahlung (Anzahl der Tage vor Tourstart):
-mehr als 61 Tage – 100% des gesamten Rechnungsbetrags
-31-60 Tage – 60% des gesamten Rechnungsbetrags
-15-30 Tage – 30% des gesamten Rechnungsbetrags
-0-14 Tage – keine Rückzahlung
b) Im Falle einer Naturkatastrophe, von Massenunruhen oder Evakuierungen im Bereich der Radroute wird Tulip Cycling immer den gesamten Rechnungsbetrag zurückerstatten.
c) Tulip Cycling ist nicht für späte Anreisen durch Reiseverzögerungen, Flugausfälle oder Krankheit verantwortlich.
d) Für die Verkürzung der Mietdauer gibt es keine Rückerstattung, mit Ausnahme der Fälle unter Artikel 8b.
e) Änderungen und Modifikationen der ursprünglichen Buchung unterliegen einer Verwaltungsgebühr von 25 Euro.
Artikel 9 – Finanzielle Versäumnisse – VZR Garant
Um der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtung zu entsprechen, nutzt Tulip Cycling ab dem 1. Januar 2021 für alle Buchungen das Garantiesystem von VZR Garant. Dies können Sie auf der Teilnehmerseite der Website von VZR Garant überprüfen. Im Rahmen des Garantiesystems (wird auf der Website von VZR Garant beschrieben) ist die Garantie von VZR Garant anwendbar. Dem Garantiesystem entnehmen Sie, für welches (Reise-)Angebot die Garantie von VZR Garant genau Anwendung findet und was diese Garantie beinhaltet. Falls Dienstleistungen durch finanzielle Versäumnisse von Tulip Cycling nicht erbracht werden, wenden Sie sich bitte an VZR Garant: VZR Garant, Torenallee 20, 5617 BC Eindhoven, Niederlande, und zwar per E-Mail (info@vzr-garant.nl) oder telefonisch unter +31 (0)85 13 07 630.